Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-VO)

  Mit dem 1.7.2016 ändert sich das Signaturrecht in Deutschland grundlegend. Der Gesetzgeber hat bisher leider nicht reagiert und notwendige rechtliche Anpassungen – im Signatur- und auch im Beweisrecht – vorgenommen. Die eIDAS-VO gilt unmittelbar in allen 28 Mitgliedstaaten der EU und den Ländern des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz). Sie stellt nicht ganz…